Investmentfonds und geschlossene Fonds werden als Investmentvermögen reguliert.
Kaum ist die Bundesregierung dabei für alternative Investmentfonds ein umfassendes Regelwerk zu schaffen, werden die ersten Lücken von Instituten gesehen und ausgenutzt.
Die Bundesregierung ist verpflichtet, eine Investmentfonds Richtlinie, die EU Richtlinie für alternative Investmentfonds (AIFM), im nächsten Jahr umzusetzen. Aber wie es bei uns so ist, schießen die Politiker wieder über das Ziel hinaus. Andere EU Staaten werden die Richtlinie eins zu eins umsetzen.
Alternativen werden jetzt von verschiedenen Institutionen, die mit geschlossenen Fonds und unternehmerischen Beteiligungen Erfahrungen haben, ins Kalkül gezogen. Um dieser Regelung aus dem Weg zu gehen, sind Genussrechte beispielhaft zu nennen. Anstelle von tiefgreifenden Auflagen der Regulierungsbehörde sind Genussrechte für Emissionshäuser Alternativen.
Für Privatanleger sieht das anders aus. Genussrechte sind in der Regel nicht so transparent aufgebaut. Der Initiator hat geringere Kosten und Restriktionen. Die Ausschüttung aus Genussrechten muss erwirtschaftet werden um in den Genuss zu kommen.
Es bleibt zu hoffen, das die Regulierer nicht über das Ziel hinaus schießen, damit die Emissionshäuser keine alternativen Instrumente, wie Genussrechte oder andere Instrumente, einsetzen.
Seit dem 1.06.2012 wurde der Vertrieb für Vermögensanlagen (geschlossenen Fonds, unternehmerische Beteiligungen) reguliert. Jetzt werden die Beteiligungen reguliert, bzw. überreguliert.
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