Positive Entwicklung für die Honorarberatung
Viele Kunden kennen bereits die Vorteile der Beratung und der Vergütung durch Honorare. In der Anlageberatung ist die Honorarberatung bisher wenig vertreten. Zu finden ist diese Form der Beratung im Private Banking.
Im Private Banking haben viele Anleger diese Form der Honorarberatung seit Jahren zu schätzen gelernt. Was zuvor nur für Anleger mit hohen Kapitalvermögen vorteilhaft schien, ist heute für viele Anleger interessant und preiswert zu buchen.
Auch Vertreter der „Honorarbranche“, freuen sich eine Vergütung der Anlageberatung auf Honorarbasis anstelle einer Provisionsberatung zu erhalten.
Eine Flatrate als Honorarbasis! Hier finden Sie Anbieter der Flatrate-Honorarberatung
Es wurde viel diskutiert, welche Honorarbasis die richtige Basis zu Abrechnung sei. Pauschalhonorare sind nicht transparent. Ein Stundenhonorar ist zum Teil transparent und soll in der EU und in Deutschland Verwendung finden. Die Alternative ist ein Flatrate-Honorar. Ein Honorar, das flat, zu einem bestimmten Preis, passend zum Volumen und zum Arbeitsaufwand abgerechnet wird.
Wie ist die Honorarberatung in anderen Ländern vertreten?
Seit mehr als 20 Jahren ist die Honorarberatung in den USA vertreten und hat einen großen Marktanteil erworben. Banken spielen in der Honorarberatung für Anleger in den USA kaum eine Rolle.
In den nordischen Ländern Europas ist die Honorarberatung bereits seit 2003 etabliert. Norwegen, Finnland und Dänemark haben kein sogenanntes Provisionsabgabeverbot, wie es noch in Deutschland seit den 30er Jahren verankert ist. Durch das Provisionsabgabeverbot wurde die Honorarberatung in Deutschland am Durchbruch behindert.
Währen Regelungen zur Honorarberatung ständig vom Verbraucherschutzministerium angekündigt aber nicht umgesetzt wurden, haben andere Länder wie Großbritannien die Honorarberatung in 2012 eingeführt und umgesetzt.
Die Niederlande folgt mit der Umsetzung des Provisionsverbotes für die Finanzbranche in 2013.
Positive Unterstützung durch alle Parteien des Deutschen Bundestages für die Honorarberatung
Die Verzögerungen treten auf, obwohl alle Parteien des Bundestages in einer Verbraucherschutzdebatte positiv für die Honorarberatung gestimmt waren.
Deutlich kam aus dieser Debatte hervor, dass die Honorarberatung das zukünftige Element der Anlageberatung ist. Steuerlich benachteiligt zwar, aber das solle behoben werden. Leider konnte der geforderte Gesetzentwurf für die Honorarberatung nicht vorgelegt werden.
Die Honorarberatung soll nach einem Papier der Regierung der Öffentlichkeit in Deutschland vorgestellt und die Einführung ins rechte Licht gestellt werden.
„Ein Aufwind für die Honorarberatung“
Bereits heute nutzen Anleger die Vorteile der Flatrate Honorarberatung und freuen sich auf die Kickbacks in Form von Rückvergütungen!
In kürze erfolgt eine Regulierung der Anlageberatung. Honorarberater werden durch das Honoraranlageberatungsgesetz reguliert und gefördert. Jetzt hat der Kunde die Entscheidung selbst in der Hand. Entweder eine provisionsorientierte Anlageberatung oder eine Honorarberatung.
Die Beratung auf der Basis einer Flatrate ist eine gute Lösung für Anleger.