Kapitalertragsteuer und Freibetrag
Durch die Änderung der Besteuerung der Kapitalerträge ab 2009, steht jedem Bürger ein Freibetrag vor Abführung der Kapitalertragsteuer zu. Alle Kapitalerträge, die über den Freibetrag hinausgehen, sind von der Abgeltungssteuer, der Kapitalertragsteuer, mit 25 Prozent betroffen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Abgeltungssteuer und ab 2014 die automatische Berechnung der Kirchensteuer.
Höhe des Freibetrages der Kapitalertragsteuer in 2013
Der Freibetrag, der Kapitalerträge nicht zur Abführung der Kapitalertragsteuer, der Abgeltungssteuer, leitet, beträgt für Ledige 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro. Dieser Freibetrag ist der Sparer-Pauschbetrag. Pro Person besteht ein Sparer-Pauschbetrag, der jedes Jahr als Freibetrag für die Realisierung von Kapitalerträgen erneut zur Verfügung steht.
Wann wird für Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer abgeführt?
Jede Person kann jährlich in Höhe des zur Verfügung stehenden Freibetrages steuerfreie Kapitalerträge realisieren. Damit keine Kapitalertragssteuer abgeführt wird, ist ein Freistellungsauftrag zu stellen. Erst dann wird keine Abgeltungssteuer abgeführt.
Was ist zu veranlassen, wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft wurde aber doch Abgeltungssteuern bezahlt wurden?
Der Steuerzahler sollte sich eine Steuerbescheinigung der Bank ausstellen lassen. Diese Steuerbescheinigung wird in der Einkommensteuererklärung mit aufgeführt. Alle Kapitalerträge sollen erfasst werden. Danach ermittelt das Finanzamt die gezahlten Kapitalerträge und die gezahlte Kapitalertragsteuer wird dagegen gerechnet. Zuviel gezahlte Abgeltungssteuer wird dann erstattet.
Die Kapitalertragsteuer wird direkt an das Finanzamt abgeführt
Dier Kapitalertragsteuer ist einen Form zur Abführung der Steuern auf Kapitalerträge. Sie besteht als Ergänzung zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer und wird als Quellensteuer, der sogenannten Abgeltungssteuer erhoben. Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen führen direkt vor der Auszahlung von Kapitalerträgen, die Kapitalertragssteuer direkt an das Bundesamt für Finanzen ab.
Die Kapitalertragsteuer als Steuervorauszahlung
Sofern die Kapitalertragssteuer nicht als Abgeltungsteuer erhoben wird, dass ist beispielsweise bei Privatpersonen mit Zinserträgen der Fall, kann der betroffene Steuerzahler davon ausgehen, dass die Kapitalertragsteuer eine Steuervorauszahlung darstellt.
Wie oft kann der Freistellungsauftrag geändert werden?
Zur Freistellung der Kapitalerträge wird ein Freistellungsauftrag benötigt, mit dem die Höhe, des im Sparer-Pauschbetrag begrenzten Freibetrages, festgelegt wird. Reicht der Freibetrag nicht aus und bestehen weitere Freibeträge bei anderen Kreditinstituten, so kann einer höherer Freistellungsauftrag eingereicht werden. Anleger sollten jedoch beachten, dass der Freistellungsauftrag vor der Realisierung der Zinsen oder anderer Kapitalerträge bei der Bank vorliegen muß.