Für entstandene Kapitalerträge vor 2009 können Werbungskosten abgesetzt werden
Neue Gerichtsurteile bestätigen für realisierte Kapitalerträge vor 2009, dass Werbungskosten, die dafür angefallen sind und heute dem Finanzamt erklärt werden, dass diese Werbungskosten absetzbar sind.
Höhe des Sparer-Pauschbetrages
In 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Seitdem sind Werbungskosten, die für Kapitalerträge entstanden sind, nicht mehr von den Kapitalerträgen absetzbar. Dafür ist der Sparer-Pauschbetrag entstanden, der den Anlegern die Kapitalerträge steuerfrei zufließen läßt. Die Höhe des Sparer-Pauschbetrages für Kapitalerträge beträgt für Ledige 801 € und für Verheiratete 1.602 €.
Dieser Sparer-Pauschbetrag kann jedem Bürger jedes Jahr einmal ausschöpfen.
Theorie und Praxis der steuerfreien Kapitalerträge und dem Sparer-Pauschbetrag
Ein Ehepaar, beide Partner im Alter von 80 Jahren, könnten theoretisch in diesem Zeitraum steuerfreie Kapitalerträge in Höhe von 128.080 € vereinnahmt haben. Natürlich gibt es den Sparer-Pauschbetrag nicht seit 80 Jahren und ohne Berücksichtigung der steuerlichen und geschichtlichen Entwicklung soll dieses Beispiel dafür stehen, dass der Sparer-Pauschbetrag so gemanagt werden soll, dass Anleger sich um die Ausschöpfung stetig kümmern.
Jedes Jahr den Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen
Diesen Sparer-Pauschbetrag kann jeder Bürger jedes Jahr einmal ausschöpfen. Falls der Pauschbetrag nicht durch Zinserträge ausgeschöpft wird, stehen unter Umständen Veräußerungsgewinne, die jeder Anleger selbst steuern kann, zur Verfügung. Dadurch wird der Abzug der Abgeltungssteuer gespart und die Performance des Vermögens steigt.
Jährlich die Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrages überprüfen und handeln!
Realisieren Sie Buchgewinne und kassieren Sie die Kapitalerträge steuerfrei. Anschließen investieren Sie beispielsweise wieder den Verkaufserlös.
So retten Sie die Kapitalerträge vor der Abgeltungssteuer.
Sollten Sie Kapitalerträge, die vor 2009 entstanden sind, heute noch in einer Steuererklärung angeben, so steht Ihnen die Regelung zu, dass Sie die dafür entstandenen Werbungskosten absetzen können.
Zu dieser Vorgehensweise zur Ansetzung der Werbungskosten wurde Urteile gefällt:
Rheinland Pfalz (2K 1176 / 11)
Düsseldorf ( 2K 3893 / 11 E)
Zu den gesprochenen Urteilen sind jedoch noch Revisionen möglich.
Wie stehen Sie zu absetzbaren Werbungskosten bei Kapitalerträgen?
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