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Steuersparmodell Erstattungszinsen

Es gibt doch kein Steuersparmodell mehr! Oh doch, die Erstattungszinsen vom Fiskus!

Steuersparmodelle  sind an sich verboten. Anleger können Steuern reduzieren durch gewisse Auslegungen von Steueranweisungen, aber ein Steuersparmodell wird nicht anerkannt.

Das Finanzgericht Münster( Akz.2 K 1947/00E und 2K 1950/00 E) war der Auffassung, dass die Erstattungszinsen grundsätzlich nicht zu besteuern sind. Die Erstattungszinsen fallen demnach nicht in den Sparer-Pauschbetrag und in die Abgeltungssteuer.

Es gibt aber eine Einschränkung für ein Steuersparmodell mit Ersttangszinsen

Wenn die Erstattungszinsen in einen Zeitraum fallen, indem vom Steuerpflichtigen gezahlte Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abziehbar sind und damit steuerlich relevant waren.

Die Rechtfrage ist umstritten, das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.


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  1. Freimann

    Es wäre ja schön wenn Abgeltungssteuern nicht anfallen. Aber das Bundesfinanzministerium ist ja bekannt eine Abteilung einzusetzen, die Steuern erfindet. War ja nen Geck mit der Abgeltungssteuer.
    Waigel wollte 25 % von eteas haben statt vierzig Prozent von nichts. Wenn die Zinsen höher geblieben wären hätte das Bundesfinanzministerium mehr Abgeltungssteuer kassiert.

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