Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 zusammen mit dem Sparer-Pauschbetrag
Seit 2009 ist die Abgeltungssteuer eingeführt. Damit sollte die Versteuerung von Kapitalerträgen vereinfacht werden. Die Absetzung von Werbungskosten für Kapitalerträge wurde damit abgeschafft. Dafür wurde der Sparer-Pauschbetrag eingeführt.
Mit der Vereinfachung ist es jedoch weit her. Denn viele Feinheiten sind zu berücksichtigen. Bei richtiger Anwendung sparen Anleger Steuern.
Die Kapitalerträge sind nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, sondern die Kapitalerträge, die höher sind als der Sparer-Pauschbetrag, werden mit 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer), des Solidaritätszuschlages und ab 2014 zuzüglich der Kirchensteuer abgegolten.
Das kleine Steuersparmodell Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer)
Lieber Abgeltungssteuer zahlen als die Kapitalerträge zu dem persönlichen Steuersatz abrechnen lassen. Darüber freuen sich Anleger, die einen hohen persönlichen Steuersatz haben. Deshalb ist die Abgeltungssteuer für diese Gruppe der Sparer auch zu einem Steuersparmodell geworden.
Aktive Anleger kalkulieren genau, wie mit der Abgeltungssteuer umzugehen ist. Mit dem Management des Sparer-Pauschbetrages, der über den Freistellungsauftrag dem jeweiligen Kreditinstitut zugeordnet wird, können Anleger geschickt die Abgeltungssteuer umgehen. , wenn Sie Freibeträge nutzen, die durch geringe Zinszahlungen entstehen und dafür laufend die möglichen Veräußerungsgewinne kontrollieren und bei Bedarf den Joker ziehen und Kapitalerträge durch die Realisierung von Kursgewinnen steuerfrei kassieren.
Informationen zur Abgeltungssteuer – Ab 2014 wird automatisch die Kirchensteuer berechnet
Ab wann soll die Kirchensteuer mit der Abgeltungssteuer zusammen automatisch abgezogen werden?
- Ab 2014!
Wo sind die Daten zur Abgeltungssteuer und zur Kirchensteuer hinterlegt?
- Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZST)
Wer muß die Kirchensteuerzugehörigkeit hinterfragen?
- die Banken müssen die Kirchensteuerzugehörigkeit der Kunden hinterfragen
Zahle ich die Kirchensteuer per Überweisung?
- Die Bank behält die Kirchensteuer automatisch mit der Abgeltungssteuer ein.
Was ist wenn ich keine Kirchensteuer zahlen will?
- Als Kunde habe ich das Recht dem Bundeszentralamt (BZSt)einen Auftrag, einen Sperrvermerk zum Nichtabzug der Kirchensteuer, zu erteilen.
An wen meldet das Bundeszentralamt (BZSt) den Sperrvermerk?
- der Sperrvermerk wird an das Wohnsitzfinanzamt weitergeleitet.
Was ist zu tun, wenn ich einen Sperrvermerk ausgesprochen habe?
- Als Anleger muss ich wie sonst auch die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben
Allgemeines zurAbgeltungssteuer für Kapitalerträge
Seit dem 01.01.2009 werden alle Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer erfasst. Anleger können sich von der Zahlung zur Abgeltungssteuer unter gewissen Bedingungen ganz oder teilweise befreien lassen. Die Voraussetzungen:
- Nichtveranlagungsbescheinigung
- Freistellungsauftrag
- Günstigerprüfung
Mit der Zahlung der Abgeltungssteuer für entstandene Kapitalerträge ist die Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten.
Wer vorher Kapitalerträge mit seinem persönlichen Steuersatz von z.B. 40 % versteuern musste, zahlt heute die Abgeltungssteuer in Höhe von 25%. (zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) .
Zu den Kapitalerträgen gehören – Beispiele-
- realisierte Kursgewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren
- realisierte Kursgewinne aus fälligen Wertpapieren
- Erträge aus Termingeschäften
- Erträge aus Fonds
- Erträge aus Anleihen und Schuldverschreibungen
- Erträge, Zinsen aus Geldanlagen
- Erträge aus Anlagezertifikaten
Mit der Abgeltungssteuer wird der Wertzuwachs des Vermögens besteuert.
Wann wird keine Abgeltungssteuer einbehalten?
Wenn Anleger einen Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt stellen und die Nichtveranlagung auch bescheinigt wird.
Wer im Besitz einer Nichtveranlagungbescheingung ist, konnte in 2012 in Höhe des Grundfreibetrages über 8.004 € Kapitalerträge erzielen, ohne dafür die Abgeltungssteuer zu entrichten.
Im Jahressteuergesetz für 2013 wurden Änderungen des Grundfreibetrages beschlossen.
- Erhöhung für 2013: der Grundfreibetrag steigt von 8.004 € auf 8.130 € an.
- Erhöhung für 2014: der Grundfreibetrag steigt von 8.130 € auf 8.354 € an.
Wer in der Summe seiner Einkünfte die Grundfreibeträge nicht ausschöpft, zahlt dafür keine Kirchensteuer und Abgeltungssteuer.
Altverluste in 2013 realisieren. Frist zur Aufrechnung mit Aktiengewinnen läuft Ende des Jahres ab!
Die Börsen laufen momentan gut. Deshalb sollten Anleger sich überlegen entsprechende Gewinne zu realisieren um diese gegen Altverluste aufzurechnen.
Was sind Altverluste?
Altverluste sind Verluste, die vor der Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 aus der Veräußerung von Wertpapieren entstanden und vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt anerkannt wurden. Diese Altverluste können nur mit Aktiengewinnen bis zum Jahresende ausgeglichen werden.
Danach wird der Ausgleich der Altverluste steuerlich erschwert.
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