Die Zahlung einer Erbschaftsteuer wird nach Überschreiten der Freibeträge erforderlich
Eine Erbschaftsteuer fällt an, wenn von Todes wegen eine Zuwendung entsteht. Für diese Zuwendung nach dem Tode entsteht unter dem Vorbehalt der Freibeträge eine Erbschaftsteuer-Zahlungspflicht.
Die Erbschaftssteuer wird ausgelöst durch die Zuwendung, die einen Erwerb von Todes wegen darstellt. Die darauf entfallenden Steuern nach dem Erbschaftsteuergesetz werden von den Erwerbern erhoben.
Jedem Erwerber einer Erbschaft stehen Freibeträge zu. Diese Freibeträge können jederzeit vom Gesetzgeber verändert werden