Eine neue Finanzierungssteuer, die Finanztransaktionssteuer
Die lange im Gespräch stehende Finanztransaktionssteuer wird von Frankreich, als erstes Land der Eurozone, eingeführt. Als Grund für die Einführung der Finanztransaktionssteuer ist die Bankenkrise zu sehen, Euro Staaten mussten ihre Banken stützen um das Zahlungs- und Währungssystem nicht zusammenbrechen zu lassen.
Frankreich führt die Finanztransaktionssteuer ein!
Zum 01.08.2012 ist die Finanztransaktionssteuer in Frankreich eingeführt
- Eine Systemprogrammierung erfolgt unter Zeitnot
- Die Abrechnung soll ab November 2012 erfolgen
- Die Berechnung wird rückwirkend ab August erfolgen
- Die Höhe der Finanztransaktionssteuer beträgt 0,1% (bereits von Beginn an mit 0,2%)
- Überlegungen zur Erhöhung auf 2 % sind vorhanden
- Steuereinnahmen werden in Höhe von 1 Milliarde für Frankreich erwartet
- Auch deutsche Anleger mit französischen Aktien sind betroffen
Was wird von der Finanztransaktionssteuer erfaßt?
- jeglicher Erwerb von börslich zugelassenene Kapitalwertpapieren
- sofern das Wertpapier zum Handel an einem Markt in Frankreich,
- Europa
- oder an einem anderen Markt zugelassen ist
- Der Erwerb des Wertpapiers ist als Eigentumsübertrag gekennzeichnet
- Sitz des Emittenten in Frankreich
- Börsenkapitalisierung muß 1 Milliarde Euro überschreiten.
- Börsenkapitalisierung zum Stichtag des beginnenden Steuerjahres über 1 Milliarde
Eine Eilmitteilung des Bankenverbandes zur französischen Finanztransaktionssteuer:
Unternehmensliste französischer Unternehmen
„Alles ein wenig übereilt? Die Technik steht nicht aber es soll Geld kassiert werden!“
Anleger in Deutschland, die französische Aktien kaufen und verkaufen, werden mit der Finanztransaktionssteuer konfrontiert. So sieht es das Gesetz vor, das hoheitlich für französische Aktien weltweit Geltung finden soll.
„Erfahrung sammeln, mit der Finanztransaktionssteuer, so lautet die Devise der anderen europäischen Staaten.“
Italien führt die Finanztransaktionssteuer ein!
Die Finanztransaktionssteuer wird in Italien am 01.03.2013 eingeführt. Die Steuer wird direkt von den Banken einbehalten und abgeführt.
- besteuert werden Transaktionen, die einen Eigentumsüberrag eines italienischen Unternehmens begründen.
- der Firmensitz muß in Italien sein
- die durchschnittliche Markt-Kapitalisierung des Unternehmens muß im Vorjahr mindestens 500 Millionen Euro erreicht haben
- börsliche Transaktionen 0,12 % in 2013, ab 2014 noch 0,10 %
- außerbörsliche Transaktionen 0,22 %, ab 2014 noch 0,20 %
Stand 28022013 Änderungen jederzeit möglich.
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