Wann wird Abgeltungssteuer erhoben? (Gar nicht – es ist die Kapitalertragssteuer – im Volksmund Abgeltungssteuer)
Die seit 2009 eingeführte sogenannte Abgeltungssteuer für Kapitalerträge wird dann erhoben, wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist oder kein Auftrag zur Freistellung bei der Bank vorliegt.
Aussage: „Viele Anleger haben sich strategisch nicht darauf eingestellt, jährlich den Freibetrag auszuschöpfen.“
Nutzen Sie die Salamitaktik, um später weniger Abgeltungssteuer zu zahlen.
Jedem Anleger steht pro Jahr der Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung. Die Höhe des Sparer-Pauschbetrages beträgt für
- Alleinstehende 801 € pro Jahr
- Für Zusammenveranlagte 1.602 € pro Jahr.
Dieser Pauschbetrag wird mit Hilfe des Freistellungsauftrages an die jeweiligen Banken ihrer Wahl verteilt, um die Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer zu befreien.
Salamitaktik der Kursgewinne
Durch die niedrigen Zinsen werden bei vielen Anlegern die Freistellungsaufträge und der zugrundeliegende Sparer-Pauschbetrag nicht ausgenutzt. Auf Grund der Börsensituation bestehen bei vielen Anlegern Buchgewinne in den Depots.
Nach alter Anlagestrategie werden die Wertpapiere irgendwann veräußert. Das bedeutet, dass die buy and hold Strategie noch immer im Kopf verankert ist, obwohl diese steuerlich für die individuelle Nutzung nicht steuerfreundlich ist.
Gewinne entwickeln sich im Laufe der Zeit – Teilrealisierung prüfen
Sehr häufig kann der Anleger selbst steuern, wann die Gewinne steuerfrei realisiert oder teilrealisiert werden können. Teilrealisierung deswegen, damit der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft wird und auch jedes Jahr erneut der steuerfreien Realisierung von Kapitalerträgen dienen kann.
Sparerpauschbetrag prüfen, Freistellungsaufträge bei den Banken prüfen, Kapitalerträge kalkulieren
Besteht Freiraum zur Realisierung der Kursgewinne, so wenden Sie die Salamitaktik an und veräußern Teile ihres Wertpapierbestandes in der Höhe, wie sie optimal die Erträge steuerfrei nutzen können.
Über 25% Mehrertrag sind möglich
Im Folgenden Jahr kalkulieren Sie erneut. Bestehen Freiräume die nicht ausgeschöpft werden, so veräußern Sie erneut Wertpapiere mit der Höhe des kalkulierten Gewinns. So optimieren Sie Ihren Gewinn in der Höhe der Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer.
Frage und Feststellung
Ich habe ständig Wertpapiere veräußert, also habe ich immer weniger Wertpapiere im Depot!
Nach der Veräußerung steht es Ihnen frei, die Wertpapiere ihrer Wahl oder die gleichen Wertpapiere erneut zu erwerben. Dadurch, dass Sie bereits steuerfreie Teilrealisierungen der Gewinne durchführen, wird der zukünftig zu versteuernde Anteil geringer oder sie brauchen später keine Steuern mehr zu zahlen.
Es ist keine Steuerumgehung also kein Tatbestand als Gestaltungsmissbrauch, wie vor der Abgeltungssteuer, die gleichen Wertpapiere wieder erwerben. So hat bisher der Bundesgerichtshof entschieden. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer seit 2009 und dem jedem Bürger zustehenden jährlichen Sparer-Pauschbetrag, ist die Salamitaktik ein nicht zu unterschätzendes Renditepotential.