Fristablauf zur Abgeltungssteuerverrechnung mit Wertpapieren beachten
Mit dem Fristauslauf am Jahresende 2013, ist die Abgeltungssteuerverrechnung erschwert. Die Steuerverrechnung von Altverlusten aus den Jahren vor 2009 mit aktuellen abgeltungssteuerpflichtigen Erträgen, aus Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren, endet am Jahresende.
Anleger sollten aktuell die Chancen nutzen und sich für Verrechnungsvarianten interessieren und entscheiden. Sollten keine Gewinne aktuell bestehen, können verschiedene andere Möglichkeiten genutzt werden, die Altverluste noch in diesem Jahr zu realisieren. Vorausgesetzt natürlich, dass das Verständnis, andere Wege, eine andere Anlagestrategie zu beschreiten, gegeben ist.
Zertifikate zur Abgeltungssteuerverrechnung heranziehen
Ein Weg beispielweise ist es, auf Reversezertifikate und gleichlautende Longzertifikate zu setzen. Sofern der zugrundeliegende Wert eine Kursveränderung vornimmt, entsteht auf der einen Seite ein Gewinn und auf der anderen Seite ein Verlust. So kann der Gewinnverrechnet werden und der Verlust kann mit Abgeltungssteuerpflichtigen Erträgen verrechnet werden.
Erläuterung zu Anlagezertifikaten:
Longzertifikate oder Long only: Dieses Anlagezertifikat setzt auf steigende Kurse
Reversezertifikat: „Ein umgekehrtes Anlagezertifikat“- dieses Anlagezertifikat setzt auf sinkende Kurse.
Steuerbescheinigung ausstellen lassen
Wird der Gewinn realisiert, so lassen Sie sich dafür eine Steuerbescheinigung ausstellen. Diese nutzen Sie, um die Altverluste zu verrechnen.
Das Verlustzertifikat bleibt entweder im Depot oder wird im Folgejahr verkauft. Der Verlust der daraus entsteht, kann für zukünftige Erträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, verbraucht werden. So zahlen Anleger weniger Abgeltungssteuern und nutzen den Altverlust für die Verlustverrechnung und ersparen sich den Steuerabzug. Idealerweise werden die Anlagezertifikate bei verschiedenen Banken geführt und am selben Tag verkauft. So wird das Risiko nicht weiter verlagert. Entscheiden können Sie immer noch ob das Verlustzertifikat weiterhin strategisch im Depot bleibt oder ob es besser doch verkauft werden sollte.
ETF ´s zur Abgeltungssteuerverrechnung heranziehen
Eine andere Möglichkeit der Verrechnung kann mit ETF s durchgeführt werden. Sogenannte Long Exchange Traded Funds (ETF) oder short ETF s. Damit kann ein ähnlicher Effekt entstehen.
Ob diese Verrechnungsart sinnvoll für Sie sein kann, sollten Sie vorher mit ihrem steuerlichen Berater abstimmen.
Nutzen Sie die Chancen, retten Sie ihre Altverluste in die Zukunft der Abgeltungssteuerverrechnung. So werden neu entstehende steuerpflichtige Erträge vor der Abgeltungssteuer gerettet.
Stellen Sie jetzt vor den Bundestagswahlen die Weichen. Je größer die Schwankungsintensität wird, je höher kann ihre Chance sein, die Altverluste vollends in die Verrechnung von Gewinnen, für die normalerweise abgeltende Steuern gezahlt werden müssten, zu retten.
Julius
Wird ja richtig Zeit was zu tun. Ich teste mal die Bank was die dazu sagt. Geile Idee mit der Verschiebung auf der Zeitachse. Anschließend Verlustbescheinigung ausstellen lassen und dann immer verrechnen. Die Abgeltungssteuerverrechnung scheint ja son Geheimtipp für steuersparen zu sein obwohl man heute kaum noch Steuern sparen kann
Danke Julius
louis
Weitere Infos wie man die Performance steigern kann.
Abgeltungssteuerverrechnung mit Altverlusten war gestern. Morgen heißt es mehr Performance zu generieren.
vecitus
Der Artikel ist echt interessant! Weiter so 🙂