Honorarberatung wird durch das Honoraranlageberatungsgesetz geregelt
In der Sitzung des Bundesrates vom 01. Februar 2013 ist ein Entwurf zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung bearbeitet worden. Ein ursprünglich geplanter Beschluss wurde nicht gefasst. Ein Vermittlungsausschuss wurde angerufen.
Das neue Gesetz über die Honorarberatung über Finanzinstrumente soll Honoraranlageberatungsgesetz genannt werden.
In diesem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für die Anlageberatung in Finanzinstrumenten geschaffen werden. Es soll für die Anleger ein alternatives Angebot zur provisionsbasierten Anlageberatung
zur Verfügung stehen. So wird den Anlegern von Beginn an mehr Transparenz geschaffen und die Vertrauensbasis zwischen Anleger und Berater wird dadurch wachsen.
Durch dieses Gesetz wird den Verbrauchern bewußt gemacht, dass sie grundsätzlich eine Alternative zur provisionsorientierten Anlageberatung nutzen können.
Eine Unterscheidung zwischen der Namensgebung des Anlageberaters und des Honorar-Anlageberaters zeigt den Anlegern von Beginn an auf, wer gegen ein Honorar berät und wer gegen Provisionen berät, die teilweise von anderen Emittenten an den Anlageberater gezahlt werden.
Insgesamt wird eine Kostentransparenz geschaffen, die den Vertrieb von Produkten auf der Basis von Provisionen für Kunden eine zusätzliche Entscheidungsebene schaffen.
Am 21. Februar soll im Bundestag das Honoraranlageberatungsgesetz diskutiert werden.
Über die Ergebnisse zur Einführung der Honorarberatung wird auf dieser Website weiter berichtet.
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Dennis
Solange der Honorarberater auch wirklich „nur“ gegen Honorar berät und nicht gleichzeitig versucht Provisionen zu kassieren, ein guter Schritt. Vielleicht steht dann endlich die Qualität verschiedener Produkte im Vordergrund und nicht die Höhe der Provision für den Versicherungsmakler.