Windpark-Beteiligungen als Genussrechte oder Genossenschaftsanteile
Windpark-Beteiligungen können in unterschiedlichen Arten erfolgen. Sie unterscheiden sich in der Form der Geldanlage.
In diesem Beitrag werden verschiedene Windparkbeteiligungen dargestellt.
- Genussrechte als Windpark- Beteiligung
- Genossenschaftsanteile einer Energiegenossenschaft
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Windparkbeteiligungen durch Genussrechte
Genussrechte erhalten ihren Namen durch die Ausschüttung, den Genuss. Die Ausschüttung kann bei Genussrechten variieren, Sofern keine Begrenzungen in der Ausschüttung bestehen, könnte theoretische die Höhe der Ausschüttungen unbegrenzt sein.
Eine Ausschüttung könnte beispielsweise so vorgenommen werden:
Wird das Planziel eines Windparks erreicht, wird eine Ausschüttung von 6 % vorgenommen. Erzielt der Windpark ein erhöhtes Ergebnis von 10% über Plan, so kann die Ausschüttung beispielsweise 6% + 1 % Bonus betragen. Der Anleger kommt bei höheren Erträgen einen höheren Genuss zugewiesen.
Werden die Planziele nicht erreicht oder Verluste eingefahren, so kann der Genuss, die Ausschüttung auch verloren gehen.
Genussrechte sind wie Eigenkapitals eines Unternehmens zu bilanzieren. Deshalb stellen Genussrechte nachrangiges Eigenkapital dar und sind bei einer Insolvenz nicht geschützt.
>>alternativ Geldanlage Windenergie
Genossenschaftsanteile für Energiefonds oder Windpark-Beteiligungen:
Zeichnungen, Einzahlungen auf Genossenschaftsanteile, sind ein Eigenkapitalsegment einer Genossenschaft. Es werden derzeit viele Energiegenossenschaften gegründet. Jedes Mitglied besitzt eine Stimme, egal wie viele Genossenschaftsanteile gezeichnet werden. Bei Erfolg der Genossenschaft, bestimmen die Genossen in der Generalversammlung die Ausschüttungshöhe. Genossenschaftsanteile sind strenger reguliert und unterliegen den Prüfungspflichten von den Genossenschaftsverbänden.
In der Regel wird bei der Gründung einer Energiegenossenschaft, z.B. mit einer Windparkbeteiligung, ein Mitgliedsanteil gezeichnet und ein Darlehnsanteil eingezahlt. Windparkbeteiligungen sind finanzierungsintensiv. Deshalb wird in der Regel zum Eigenkapital weiteres Fremdkapital von den Genossen zur Verfügung gestellt.
Beide Arten der Beteiligungen zeichnen sich in der Regel durch geringe Zeichnungsbeträge aus. Die Zeichnungen für Genussrechte, als auch für Genossenschaftsanteile können bereits ab 100 Euro vorgenommen werden. Häufig werden die Beteiligungen dieser Art jedoch ab 1.000 Euro herausgegeben. Das scheint auch sinnvoll, denn die Volumen, die für Beteiligungen an Windparks benötigt werden, sind sehr hoch.
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hansberti
sofern ausreichend Eigenkapital vorhanden ist sollte man selbst Unternehmer sein . Das beste ist wohl selbst Anteile aus einem privaten Windpark kaufen und als Unternehmer auftreten. Eine Geldanlage die unternehmerisch ist und auch Kraft und Nerven kostet.