Wesentliche Anlegerinformationen zu Finanzinstrumenten
Das Verbraucherschutzministerium schafft Grundlagen für Anleger um die wesentlichen Informationen, die Anlegerinformationen, zu erhalten, die für den Erwerb von Finanzinstrumenten erforderlich erscheinen.
Gefordert sind leicht verständliche und werbefreie Texte um die Vergleichbarkeit von Produkten herzustellen.
Eingeführt wurde die Anlegerinformation ab dem 01.07.2011:
- PIB, Produktinformationsblatt ab de, 01.07.2011 für alle Wertpapiere außer Fonds
- KID oder KIID, Key Investors Informations Document, ab dem 01.07.2011 für alle deutschen Publikumsfonds
Anlegerinformation ab dem 01.06.2012
- VIB, Vermögensanlageninformationsblatt für geschlossene Fonds, unternehmerische Beteiligungen (auch als Anlegerinformation bezeichnet)
Seit dem 01.06.2012 sind geschlossene Fonds oder unternehmerische Beteiligungen Finanzinstrumente und unterliegen somit den Pflichten der wesentlichen Anlegerinformation.
Anlegerinformation ab dem 01.07.2012
- KID oder KIID, Key Investors Informations Document, für alle in Deutschland zu Vertrieb zugelassenen Fonds.
Verschiedene Anforderungen an die wesentlichen Anlegerinformationen.
Diese 3 Arten von Informationsblättern sollen die wesentlichen Informationen für Anleger leicht und verständlich darstellen.
An jedes Informationsblatt (wesentliche Anlegerinformation) einer Produktgruppe sind verschiedene Anforderungen gestellt worden. Die Erfüllung dieser Vorgaben ist nicht einfach und wird juristisch intensiv von jedem Institut begleitet. Deshalb fehlen teilweise verbraucherfreundliche Abschnitte in den wesentlichen Anlegerinformationen.
Auch die Fülle der Informationen, unterschiedliche Produkte, Laufzeiten und Produktgestaltungen machen es weiterhin für Anleger schwer die wesentlichen Anlegerinformationen verbraucherfreundlich zu gestalten.
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Durch die Erweiterung der MiFID werden in den nächsten Jahren weitere bürokratische Maßnahmen ergriffen. Es bleibt zu hoffen, dass Anleger davon profitieren und Ihnen aussagekräftige Informationen zur Verfügung gestellt werden. Nichts ist schlimmer als die reiner gesetzlichen Erfordernisse einzuhalten, die jedes Beratungsgespräch in Stocken bringen.