Der Beipackzettel für Fonds
Deutsche Publikumsfonds sind verpflichtet wesentliche Anlegerinformationen seit Juli 2011 in der Form eine KIID, Key Investors Information Document vorzuhalten. Ab Juli 2012 gilt es auch für ausländische Fonds, die im Inland vertrieben werden.
Das KID, der Beipackzettel für Fonds, soll das vereinfachte Verkaufsprospekt ersetzen.
Anlegern soll auf zwei bis drei Seiten die wesentlichen Informationen präsentiert werden. Für dieses KID sind genauere Angaben gefordert. Zuständig für das KIID sind die Fondsgesellschaften.
Die Fondsgesellschaften sollen eine Darstellung des Fonds in einem 10 Jahreszeitraum erstellen. Es sind die Ziele des Fonds darzustellen, ebenso die Kosten, Risiko und Ertragsprofil sowie eine Beschreibung der Anlagepolitik des Fonds. Gewisse Angaben sollen sogar sehr detailliert aufgeführt werden.
Fonds online kaufen und die KIID akzeptieren
Werden Fonds online gekauft, so soll der online-Fondskäufer erst bestätigen, das er das Key Investors Information Document erhalten und gelesen hat. Erst danach kann die Kauforder zur Ausführung frei gegeben werden.
„Mit einem click“ erhalten und gelesen.
Dem Verbraucherschutzministerium scheint dieses zu gefallen?
Ist die „clickgesellschaft“ verbraucherfreundlich und zielführend?