Neuregelung für offene Immofonds Entnahmen durch Anleger
Ab dem 1. Januar 2013 gelten gesetzliche Neuregelungen für Entnahmen aus offenen Immofonds:
- Freibetrag von 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr, unabhängig von allen nachfolgenden Fristen
- 12 Monate Kündigungsfrist für Bestandsanleger und Neuanleger
- 24 Monate Ersthaltefrist für Neuanleger
1. Immofondsanleger-Beispiel
Ein Immofondsanleger mit einem Depotvolumen von 150.000 Euro möchte seinen offenen Immobilienfonds liquidieren. Als Anleger ist er bereits 5 Jahre im offenen Immobilienfonds engagiert.
Maßnahmen:
- Kündigung der Immofonds am 02.01.2013 in Höhe des gesammten Immofondsvermögens
- Kündigungsfrist 12 Monate beachten
- Aber Teilauszahlungen sind möglich
Ablauf der Auszahlung:
- Erstes Kalenderhalbjahr 30.000€ Auszahlung
- Zweites Kalenderhalbjahr 30.000 € Auszahlung
- Restliche Auszahlung von 90.000 € ab Januar 2014
2. Neuanleger in Immofonds, Beispiel
Ein Neuanleger legt in einem offenen Immofonds 135.000€ an. Er benötigt außerplanmäßig Liquidität. (90.000€)
Maßnahmen:
Der Neuanleger nimmt Teilauszahlungen des Immofonds in Anspruch:
- Erstes Kalenderhalbjahr 30.000€ Auszahlung
- Zweites Kalenderhalbjahr 30.000 € Auszahlung
- Drittes Kalenderhalbjahr30.000 € Auszahlung
Der restliche Immofondsanteil verbleibt auf dem Investmentkonto
3. Neuanleger mit dem Wunsch der vollen Entnahme des Fondsvermögens
Ein Neuanleger legt in einem offenen Immobilienfonds 300.000€ an. Er benötigt außerplanmäßig die voll eingezahlte Liquidität, natürlich sofort.
Maßnahmen:
- Kündigung der gesamten Anlagesumme am 02.01.2013 zum Januar 2015
Weitere Auszahlungen:
- Erstes Kalenderhalbjahr 30.000€ Auszahlung
- Zweites Kalenderhalbjahr 30.000 € Auszahlung
- Drittes Kalenderhalbjahr30.000 € Auszahlung
- Viertes Kalenderhalbjahr 30.000€ Auszahlung
- Restliche Auszahlung von 180.000 € im Januar 2015
Weitere Infos:
Anleger können nicht mehr so frei verfügen wie in den früheren Jahren bei offenen Immobilienfonds. Das hat die Krise mit sich gebracht. Die Entnahme von Anlagebeträgen unterhalb von 30.000€ stellen aber kein Problem dar.
Mit diesen Auszahlungsfristen erhalten Anleger etwas früher Liquidität, maximal 30.000€ pro Kalenderhalbjahr, zurück. Es sind in der Regel nur größere Fondsvolumina davon betroffen.
Um diesem Rückzahlungsrisiko der Kalenderhalbjahre zu entgehen sollten Anleger in offenen Immobilienfonds die Anlage in mehrere Offene Immobilienfonds streuen.
Dieses teilt der BVI auf seiner Internetseite mit. Die Regelungen gelten ab 1.Januar 2013. Anleger sollten mit diesen Kenntnissen eine verhältnismäßige Liquiditätsplanung ausführen.
Weitere Informationen beim Bundesverband für Investmentfonds:
http://www.bvi.de/export/sites/internet_relaunch/downloads/BVI_Grafik_OIF_2.0.pdf