Neue Anleihen für mittelständische Unternehmen begeben – Eine gute Vorbereitung ist notwendig
Viele Mittelständler denken über eine neue Finanzierungsform oder über neue Kreditgeber nach. Ein neuer Weg der Finanzierung ist die Emission einer Mittelstandsanleihe.
Es gibt dabei viele Arbeiten zu bewältigen, die allein das Unternehmen kaum schaffen kann. Berater sind notwendig um die Mittelstandsanleihe zu emittieren. Bei der ersten Anleihe ist es kompliziert, sollen weitere Anleihen herausgegeben werden, als sogenannte Daueremission, achtet man schon viel früher auf die Anforderungen, die für neue Anleihen sprechen.
Zusammenarbeit mit der Ratingagentur
Eine Grundvoraussetzung für den Erfolg einer Anleihe ist es, ein gutes Rating zu erhalten. Ohne Rating wird heute keine Anleihe gut platziert werden können. Deshalb sollte der erste Schritt sein, die wichtigsten Informationen für eine Ratingagentur einzuholen und vorab sich mit dem Ratingstatus zu befassen.
Finanzierungsbedarf ermitteln
Der Finanzierungsbedarf sollte durch den Umfang der Investitionen oder der Umfinanzierung bekannt sein. Sollen die Kosten der Anleihe mit in die Finanzierung eingerechnet werden. Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf, der durch die neue Anleihe abgedeckt werden soll.
Wer ist mit den Finanzen der Firma vertraut?
Steuerberater bzw. den Wirtschaftsberater einschalten. Die Investitionsplanung wird geprüft und die Bereitstellung der Zinsen, sowie die Rückzahlung. Die Anforderung an das Zahlenwerk zur Information der Ratingagentur werden beachtet.
Erstellung der Anleihebedingungen
Für die Erstellung von Anleihebedingungen ist es unumgänglichen sich den Rat von erfahrenen Juristen einzuholen. Eine enge Zusammenarbeit des Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfers ist mit dem Juristen zur Erstellung des Emissionsprospektes erforderlich.
Nach Erstellung des Prospektes wird die Ratingagentur beauftragt, die Kreditwürdigkeit für die Öffentlichkeit zu beurteilen.
Öffentlichkeitsarbeit intensivieren
„Schön wäre es, wenn die Anleihe platziert ist, bevor sie emittiert wird“.
Mit diversen Roadshows, informiert der Mittelständler über das Vorhaben und die Qualität seines Unternehmens. Für die Schaffung von Kontakten wird in der Regel eine Hilfestellung benötigt.
- Sind institutionelle Kunden bereit zu zeichnen?
- Wurde über Bonusprogramme für Großanleger nachgedacht?
- Sind ad hoc Meldungen auf Grund der Unternehmensform vorgeschrieben?
- Besteht eine Pressestelle, die die Meldungen koordiniert und entsprechend Pressemeldungen vorbereitet und verbreitet?
- Sind ausreichend Geschäftsberichte vorhanden und aktuell?
Börseneinführung
Welche Börse steht zur Verfügung und übernimmt die Zeichnung. Es gibt mehrere Börsenplätze, die Mittelstandsanleihen begleiten und in den Handel einführen.
Für die Abwicklung der Emission wird eine Zahlstelle benötigt
Vor der Börseneinführung wird eine sogenannte Zahlstelle benötigt, die die Zahlungen der Zinsen übernimmt.
Für die Emission übernimmt die Zahlstelle die Verwaltung der Urkunde der Anleihe und überwacht die Emission, damit nicht mehr emittiert wird, als in der Urkunde vorgesehen ist.
- Der Emittent überweist beispielhaft die Zinsen an die Zahlstelle,
- die Zahlstelle stellt den Zinsbetrag der Clearingstelle zur Verfügung.
- Die Clearingstelle übermittelt die Zinsen an die Banken.
- Die Banken verbuchen die Zinsen auf den Kundenkonten.
- Bei Fälligkeit übernimmt die Zahlstelle die Tilgung der Anleihe.
Der Emittent sollte rechtzeitig die Zinsen an die Zahlstelle überweisen und auch bei Rückzahlung den emittierten Betrag wieder zur Verfügung stellen.
Sollten fällige Zahlungen zu spät eintreffen, so kann dieses Bonitätsschädigend wirken und ein „credit default“ auslösen. Dann wird es kaum Möglichkeiten geben wieder eine Anleihe zu begeben.
Wenn die einzelnen Punkte aufgeführt sind können die Kosten für die Neuemission der Anleihe kalkuliert werden. Dabei dürften mehrere „Hunderttausend Euronen“ zusammenkommen.