EU Richtlinie für alternative Investmentfonds wird unter dem Begriff Investmentvermögen vom Gesetzgeber bis 2013 umgesetzt.

Die Bundesregierung setzt die EU Richtlinie für alternative Investmentfonds um. Gleichzeitig werden offene Fonds und geschlossenen Fonds, unternehmerische Beteiligungen, in einem Gesetz zusammengeführt. Der Oberbegriff ist als Investmentvermögen deklariert.

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Wichtige Änderungen stehen an:

Geschlossene Fonds dürfen z.B. nicht mehr in Wein, Oldtimer oder Lokomotiven investieren. Diese Exoten werden von wenigen Marktteilnehmern beherrscht. Der Markt ist sehr eng.

  • In Flugzeuge und Schiffe darf investiert werden.
  • Für einzelne Beteiligungen steigt jedoch das Beteiligungsvolumen auf 50.000 Euro für eine Zeichnung.
  • Wird in ein breites Portfolio investiert, also in verschiedene geschlossene Fonds, so werden geringere Zeichnungen akzeptiert. Das führt allerdings zu höheren Kosten und zu geringerer Performance für Privatanleger.
  • Hedge Fonds und  Private Equity Fonds sollen für Privatanleger auch nicht mehr zur Verfügung stehen.

Über die einzelnen Regulierungen von Fonds läßt sich sicher streiten. Im Laufe der Zeit werden weitere Einzelheiten zu dem Gesetzentwurf und Auswirkungen veröffentlicht. Diese Informationen zum Investmentvermögen werden laufend ergänzt.

Hier geht es zum Diskussionsentwurf für Investmentvermögen: ( Der Link zum Diskussionsentwurf  wurde entfernt weil der Entwurf  leider aus der Veräöffentlichung genommen wurde)

 

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