Neue Begriffsbestimmungen für das Investmentvermögen
Die Richtlinie der EU zu alternativen Investments (AIFM-Richtlinie) wird von der Bundesregierung umgesetzt.
Das geplante Gesetzt für Deutschland soll in einem neuen Gesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, KAGB, umgesetzt werden. Es ist ein umfassendes Regulierungsvorhaben, in dem die Regierung zukünftig die Richtlinie der EU umsetzen und die Investmentfonds und die geschlossenen Fonds zukünftig gesetzlich regeln will.
Der Gesetzentwurf wurde über 545 Seiten ausgearbeitet und ist den Marktteilnehmern zur Stellungnahme ausgehändigt worden.
Das geplante Kapitalanlagegesetzbuch soll im Juli 2013 in Kraft treten.
Ein wichtiger Hinweis, offene Immobilienfonds dürfen nach dem Inkrafttreten im Sommer 2013 nicht mehr aufgelegt werden. Die Form der offenen Immofonds wird geändert. Dafür gibrt es andere Begriffsbestimmungen und Regelungen.
Einige Begriffsbestimmungen werden auf den folgenden Seiten laufend ergänzt.
Als Quelle der Begriffsbestimmung dient der Entwurf des Kapitalanlagegesetzes (KAGB)