Neue Begriffsbestimmungen: „geschlossene Investmentkommanditgesellschaften“
Diese neuen Gesellschaften, die geschlossenen Investmentkommanditgesellschaften, entsprechen den bereits bekannten geschlossenen Fonds, die als KG Modell in Form von Kommanditgesellschaften aufgelegt wurden. Als Anlageinstrumente sind GbR Modelle, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, als geschlossene Anlagegesellschaften nicht mehr zugelassen. Geschlossene Investmentkommanditgesellschaften übernehmen auch hier die neue Anlageform. Für Investmentkommanditgesellschaften mit Publikumszulassung müssen zukünftig einen Aufsichtsrat aufweisen. Geschlossene Spezial-Investmentkommanditgesellschaften stehen nur professionellen Anlegern zur Verfügung
Quelle und Interpretation: Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen, Stand 20.07.2012