Investmentvermögen ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen,
der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren. Investmentvermögen umfassen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) und Alternative Investmentfonds (AIF). Eine Anzahl von Anlegern im Sinne von Satz 1 ist dann gegeben, wenn die Anlagebedingungen, die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag des Organismus für gemeinsame Anlagen die Anzahl möglicher Anleger nicht auf einen Anleger begrenzen.
Link zum Diskussionsentwurf s. Seite Investmentvermögen
Zu § 1 Nr. 1 Vorschriften Begriffsbestimmungen
Quelle und Interpretation: Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen, Stand 20.07.2012