Energiegenossenschaft gründen

Mit vielen Mitgliedern eine Energiegenossenschaft gründen. Kapital zusammenführen und investieren. Alternativ selbst in Windbeteiligungen investieren.

Mit Unterstützung des Genossenschaftsverbands die Gründung einer Energiegenossenschaft vornehmen

Die Genossenschaften sind seit Jahrzehnten nicht mehr aus unserer Umgebung „weg zu denken“. Gerade jetzt in der Zeit der geplanten Energiewende werden Energiegenossenschaften immer wichtiger. Die Gründung von Energiegenossenschaften soll gut vorbereitet sein und von  genossenschaftlichen Verbänden unterstützt werden.

Anforderungen für die Gründung einer Energiegenossenschaft

  • Mindestens 3 Personen oder Unternehmen
  • Gleiche Zielsetzung der Energiegewinnung
  • Rechtzeitig alle Gründer einbinden
  • Genossenschaftliche Verbände einbinden
  • Evtl. externe Berater einbinden
  • Ausreichende Anzahl von möglichen Mitgliedern einwerben
  • Rechtzeitige Informationspolitik betreiben
  • Dann Gründungsversammlung durchführen

 

Businessplan der Energiegenossenschaft erarbeiten

  • Gründungsgutachten erstellen lassen.
  • Banken (spätere Kreditgeber) einbinden
  • Infos zum Businessplan veröffentlichen
  • Potentielle zukünftige Genossen intensiv betreuen
  • Satzung, Vertrag der Genossen untereinander, ausarbeiten

 

Gründungsversammlung der Energiegenossenschaft

Die Gründungsversammlung wird durch die Anwesenheit der Gründungsmitglieder dokumentiert.

  • Zustimmung zu der Satzung der Energiegenossenschaft
  • Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
  • Bestellung der Vorstandsmitglieder

Die Gründung erfolgt durch die Unterschrift der Gründungsmitglieder unterhalb der Gründungssatzung.

Gründungsgutachten für die Energiegenossenschaft erstellen lassen

Die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes sind zwingend zu beachten. Deshalb werden die Formalitäten durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband überwacht.

Der Genossenschaftsverband prüft die Satzung und die Formalitäten von Beginn an. Er nimmt die Interessen der Mitglieder war und überprüft die Satzung und die wirtschaftlichen Rahmendaten.  Außerdem wird eine wirtschaftliche Tragfähigkeit vorgenommen.

Genossenschaften haben einen sogenannten Förderauftrag. Dieser Förderauftrag wird im Businessplan Berücksichtigung finden, in der Satzung verankert und überprüfbar sein.

Nach der Gründungsversammlung und nach einem positiven Bericht der Satzungsprüfung durch den Verband wird die Energiegenossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen.

Energiegenossenschaften investieren in feste Projekte, die in der Regel direkt vor Ort entstehen. Unternehmerische Beteiligungen wie Windfonds oder Windpark-Beteiligungen nehmen grünes Geld von Anlegern entgegen, die nicht direkt am Ort der Beteiligung wohnen.

Beteiligungen an Energiegenossenschaften sind persönlicher. Pro Mitglied eine Stimme. Während es bei den Windpark-Beteiligungen auf die Höhe der Beteiligung ankommt.

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