Wertpapierkredite werden ohne intensive Bonitätsprüfung in Deutschland vergeben
Wer in Deutschland einen Wertpapierkredit beantragt, erhält den Kredit in der Regel ohne Bonitätsprüfung.
Geprüft wird der Wertpapierkredit insofern, dass für die Wertpapiere, die dann verpfändet werden, aus dem Beleihungssatz der jeweiligen Wertpapiere ein Beleihungswert ermittelt wird. Dieser Beleihungswert ist die Grundlage für die Höhe des beantragten Wertpapierkredites.
Bonitätsprüfung der Wertpapiere über den Beleihungssatz
Eine Bonitätsprüfung der Wertpapiere erfolgt durch einen pauschal festgelegten Beleihungssatz für Wertpapiere, kann variieren und wird von den Banken in deren Kreditrichtlinien geregelt.
Einige Depotbanken legen pauschal einen Beleihungssatz für Fonds in Höhe von 40 % fest. Andere variieren stärker mit dem Beleihungssatz. Bei Immobilienfonds werden teilweise nur noch 30% als Beleihungssatz akzeptiert. Allgemein gilt, dass Geldmarktfonds sicherer sind als Rentenfonds, Rentenfonds sicherer als Aktienfonds sind. So erfolgt eine Herabstufung der Bonität der Anlagen.
Im Antrag zum Wertpapierkredit sind Fragen zu beantworten und Angaben zu tätigen, die eine pauschale Bonitätsprüfung erkennen lassen. Sind die Angaben in sich nicht stimmig, werden die Angaben hinterfragt und eine Bonitätsprüfung wird intensiver durchgeführt. Die Verantwortung liegt bei der Bank, die den Kredit genehmigt. Insofern wird allgemein gesagt, dass eine Bonitätsprüfung für einen Wertpapierkredit nicht vorgenommen wird.
Es wird eine Bonitätsprüfung in Deutschland vorgenommen, jedoch nicht mit der Intensität, weil bereits ein Vermögen des Kunden vorhanden ist.
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