Eine kleine Odysse um Abgeltungssteuer erstattet zu bekommen
Wer Erträge erwirtschaftet, zahlt auch gerne Steuern. Wenn Freibeträge vorhanden sind, müssen dafür keine Steuern gezahlt werden. Also beauftragt man die Steuerbehörden mit der nächsten Steuererklärung, die zu viel entrichteten Steuern wieder zu erstatten.
Zu einfach gedacht.
Aktuell akzeptieren die Steuerbehörden nur dann zu viel gezahlte Steuern aus Kapitalerträgen, wenn darüber ein Nachweis erbracht wird. Der Nachweis ist eine 10 bis 20 Seitige Steuerbescheinigung der Bank, bei der der Anleger Kapitalerträge mit Steuerabzug erwirtschaftet. Diese Steuerbescheinigung, die bei einigen Banken erst nach 8 Monaten vorliegt, soll bei der Steuererklärung in dem Jahr eingereicht werden, in dem die Steuern angefallen sind. Insgesamt sollte die Reform der Besteuerung der Kapitalerträge eine Erleichterung bringen.
Anleger geben den Banken Freistellungsaufträge. Viele Anleger haben bei verschiedenen Banken ihr Vermögen gesplittet, aus denen Kapitalerträge fließen. Es kann selten genau vorausgesagt werden, welche Höhe, bei variablen Kapitalerträgen, frei zu stellen ist. Ist der Freistellungsauftrag aufgebraucht und fallen zusätzliche Kapitalerträge an, so wird die Abgeltungssteuer abgezogen und sei es nur ein paar Euronen. Fallen bei einer anderen Bank des Anlegers beispielsweise weniger Kapitalerträge an, dann wird der gestellte Freistellungsantrag nicht ausgenutzt.
Jetzt beginnt die Odyssee.