Sie möchten selbst einen Privatkredit vergeben?
Selbstverständlich ist es möglich einen Privatkredit zu vergeben. Die Frage ist doch nur, wie stellt man es an?
Ist es richtig, das Rad für Privatkredite neu zu erfinden?
Wenn ja, dann hole ich mir das BGB und überprüfe alle Vorschriften, die erforderlich sind um einen Privatkredit zu vergeben? Also dauch das KWG hinzuziehen, Verbraucherschutzgesetze wälzen, den Privatkreditvertrag entwerfen oder vervollständigen und so einiges mehr.
Wer auf Dauer, also wiederholt einen Privatkredit vergeben möchte, kann in die Bredouille kommen. Denn es kann zu einer gewerbsmäßigen Kreditvergabe führen. Wer Privatkredite gewerbsmäßig vermittelt, ist wie eine Bank zu behandeln und es sind alle Maßnahmen nach dem Kreditwesengesetz zu erfüllen. Dann sind strenge Formvorschriften, die Banken ebenfalls erfüllen müssen, notwendig.
Risiken bei der Vergabe von Privatkrediten von Privatpersonen:
Gesetzliche Rahmendaten zu beachten zum Beispiel die Grundsätze für einen Kreditvertrag, die Formvorschriften des Verbraucherdarlehnsvertrages und Kündigungsschutzregeln. Die Bonität ist selbst zu prüfen. Die Sicherheiten sind zu stellen und zu dokumentieren.
Auf diese Möglichkeiten soll hier wegen der Problematiken gar nicht weiter eingegangen werden. Also vereinfachen wir das Ganze: