Weniger Provisionsberatung mehr Honorarberatung
Seit mehreren Jahren laufen Bemühungen, die Honorarberatung in Deutschland zu etablieren. Mehrfach wurde eine Regelung durch das Verbraucherschutzministerium angekündigt. Parteien des Bundestages stellten zuletzt im November 2011 Anträge, um den Verbraucherschutz zu stärken und die Honorarberatung zu etablieren.
Die Oppositionsparteien erläuterten in mehrseitigen Anträgen, wie eine neue Grundlage für die Anlageberatung und damit für den Verbraucherschutz geschaffen werden kann. In der Verbraucherschutzdebatte im Januar 2012 des Bundestages, wurde die Zuständigkeit zur Regelung der Honorarberatung auf das Finanzministerium übertragen. Das Finanzministerium ist zuständig für die Bafin, die Bafin ist zuständig für die Anlageberatung. Honorarberater führen eine unabhängige Anlageberatung durch. Der Kunde, der Mandant des Honorarberaters bezahlt dafür ein Honorar. Deshalb wird keine Provisionsberatung aus Sicht der Emittenten vorgenommen, sondern eine Anlageberatung aus Sicht des Kunden. Alle Kickbacks, also Provisionen von den Emittenten oder Banken, die ein Vermittler von Anlageprodukten erhält, werden dem Mandanten rückvergütet.
Jetzt äußerte sich der Finanzminister dahingehend, dass einer neuer Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte zu schaffen sei. Er kündigte einen Gesetzentwurf an, der im November vorgelegt werden und in dem die Honorarberatung auf eine Grundlage gestellt werden soll. Die Honorarberatung ist, obwohl sie von allen Seiten gefordert wird, gegenüber der Provisionsberatung benachteiligt. „Außerdem scheint es so, dass die provisionsbasierte Beratung zu Fehlanreizen führe und die wesentlichen Risiken eines Produktes verschleiere“, so der Finanzminister.
In Brüssel wird auf EU-Ebene zusätzlich an einer neuen Finanzmarktrichtlinie gearbeitet. Mit der Einführung der Finanzmarktrichtlinie wird erst ab 2014 gerechnet. Unabhängig davon soll für Deutschland eine Regelung auf Bundesebene erfolgen.
Viele Marktteilnehmer haben Ängste vor der Regelung der Honorarberatung
Öffentliche Stimmen melden sich zu Wort. „Wir wollen die Provisionsberatung nicht abschaffen, der Kunde soll wissen wofür er Provisionen zahlt und wie viel“. Interessenkonflikte werden auch bei der Honorarberatung gesehen. Es könnten mehr Stunden berechnet werden als notwendig erscheinen. Es gibt auch Honorar Unternehmen, die eine preiswerte Flatrate für die Beratung vereinbaren, wie z. B. die Honorar Company, ein Anlageberater auf Honorarbasis.
Unternehmen wie Sparkassen und Genobanken fürchten, das 90% ihrer Geschäftsgrundlage im Finanzdienstleistungssektor verloren geht, wenn die Honorarberatung eingeführt wird. Alles Ängste, die den Politikern mitgeteilt werden, damit die Provisionsberatung nicht so eingeführt wird, wie es bei der Anlageberatung der Fall ist.
Die Kundeninteressen werden gewahrt!
Der Honorarberater handelt im Auftrage des Kunden und berät im Auftrage des Kunden. Die Anlageempfehlungen sind auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen, finanziellen Verhältnissen und auf die Risikobereitschaft abgestimmt.
Für die Honorarberater ist es wichtig, dass die Gesetzgebung eine Regelung schafft und das der Verbraucher sich mit der Honorarberatung auseinander setzt.
Neben der unabhängigen Honorarberatung und den Empfehlungen zahlt sich der Erfolg durch die Rückvergütung von Kickbacks oder von Provisionen, die erst gar nicht gezahlt werden, zusätzlich in Euro und Cent aus.
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