Fristablauf zur Abgeltungssteuerverrechnung mit Wertpapieren beachten

Mit dem Fristauslauf am Jahresende 2013, ist die Abgeltungssteuerverrechnung erschwert. Die Steuerverrechnung von Altverlusten aus den Jahren vor 2009 mit aktuellen abgeltungssteuerpflichtigen Erträgen, aus Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren, endet am Jahresende.
Anleger sollten aktuell die Chancen nutzen und sich für Verrechnungsvarianten interessieren und entscheiden. Sollten keine Gewinne aktuell bestehen, können verschiedene andere Möglichkeiten genutzt werden, die Altverluste noch in diesem Jahr zu realisieren. Vorausgesetzt natürlich, dass das Verständnis, andere Wege, eine andere Anlagestrategie zu beschreiten, gegeben ist.
Zertifikate zur Abgeltungssteuerverrechnung heranziehen

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