Die Verrechnung der Kapitalerträge wird komplizierter
Mit einer fortschreitenden Bankenregulierung wird auch der Veräußerungsbegriff des § 20 des Einkommensteuergesetzes neu geregelt werden. Davon sind nicht die Banken sondern die Anleger betroffen.
Anlegern soll es erschwert werden, dass die Verrechnung von negativen Kapitalerträgen mit positiven Einkünften aus spekulativen Knock-Outs verrechnet werden dürfen. Eigentlich sollt die Abgeltungssteuer vereinfacht werden. Aber es kommen immer weitere klein Details dazu, die zu einer Verkomplizierung der steuerlichen Regelungen der Kapitalerträge führen.
Dann wird es nichts mehr mit der Steuerklärung auf dem Bierdeckel und es schadet nicht den Banken sondern Anleger, die mit verschiedenen Instrumenten am Kapitalmarkt Erträge erwirtschaften wollen. So konnte zwischen den anfallenden Kapitalerträgen intern ein Ausgleich geschaffen werden.
Jetzt heißt es wieder: § 20 Einkommensteuergesetz
„Mal verliert man, mal gewinnt der Finanzminister“
Insgesamt bedeutet es eine Einschränkung der Abgeltungssteuer, die eigentlich für eine Unkompliziertheit sorgen sollte.
Weitere Informationen zur Abgeltungssteuer:
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