Wie eine Vermögensübertragung Vorteile für die Familie bringen kann!
Hohe Kapitalerträge – Nichtveranlagungsbescheinigung für die Kinder möglich?
Viele Anleger erwirtschaften auch in Zeiten niedriger Zinsen hohe Kapitalerträge. Durch die Anlage des Kapitals in Aktien, die hohe Dividenden ausschütten, wird der Freistellungsauftrag schnell ausgenutzt.
Der Sparerpauschbetrag, der durch den Freistellungsauftrag aktiviert wird, beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro. Nach der Ausnutzung des Freistellungsauftrages werden die Kapitalerträge mit der 25% igen Abgeltungssteuer belegt. Zusätzlich zur Abgeltungssteuer wird der Soli und eventuell die Kirchensteuer fällig. Die Steuerbelastung könnte sich auf ca. 28% summieren. (s. auch Abgeltungssteuersatz)
Ein Vermögensübertrag könnte helfen.
Wer zu hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und gewillt ist, das Kapital vorzeitig seinen Kindern zu vermachen, überträgt entsprechend Kapital auf die Kinder, sofern sie geringere Einkünfte als den Grundfreibetrag und den Sparer-Pauschbetrag haben.
Im Falle der bisherigen Nichtausnutzung des Grundfreibetrages plus Sparerpauschbetrag, stehen den Kindern beispielsweise über 8.800 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag könnte aus Kapitalerträgen ausgeschüttet werden ohne dass dafür Abgeltungssteuern zu zahlen sind.
Andere Einkünfte der Kinder beachten!
Beachten sollten Anleger die sonstigen Einkünfte der Kinder, die in Ferienzeiten Jobs belegen und dafür Entgelte erhalten. Wird der Freibetrag durch Lohn, Kapitaleinkünfte oder sonstige zu versteuernde Einnahmen überschritten, fallen Beiträge zur Krankenversicherung an. Damit ist die beitragsfreie Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung für die Kinder in Gefahr.
Entscheidung zum Übertrag des Vermögens überdenken!
Bei dieser Übertragung sollten Anleger langfristig denken. Es sollte nicht erstrebenswert sein, das Kapital in einem Jahr zu übertragen und im nächsten Jahr wieder zurück zu übertragen. Das würde die Finanzverwaltung nicht mitmachen und die Kapitalerträge sind nach zu versteuern. . Entweder eine langfristige Entscheidung fällen und das Kapital nicht übertragen oder unwiderruflich das Kapital an die Kinder übertragen.