Für entstandene Kapitalerträge vor 2009 können Werbungskosten abgesetzt werden
Neue Gerichtsurteile bestätigen für realisierte Kapitalerträge vor 2009, dass Werbungskosten, die dafür angefallen sind und heute dem Finanzamt erklärt werden, dass diese Werbungskosten absetzbar sind.
Höhe des Sparer-Pauschbetrages
In 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Seitdem sind Werbungskosten, die für Kapitalerträge entstanden sind, nicht mehr von den Kapitalerträgen absetzbar. Dafür ist der Sparer-Pauschbetrag entstanden, der den Anlegern die Kapitalerträge steuerfrei zufließen läßt. Die Höhe des Sparer-Pauschbetrages für Kapitalerträge beträgt für Ledige 801 € und für Verheiratete 1.602 €.
Dieser Sparer-Pauschbetrag kann jedem Bürger jedes Jahr einmal ausschöpfen.